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10.05.2021

Zustimmung zum Telekommunikationsgesetz

Auch wenn es etwa ein Jahr länger gebraucht hat als geplant, so ist es doch jetzt vollbracht. Die Rede ist von der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Diesem – von der EU-Kommission gefordertem Gesetzt – hat am vergangenen Freitag der Bundesrat zugestimmt. Unter anderem legt es auch den Umgang mit Kabel-TV-Kosten fest. Genauer gesagt: Den Wegfall des Nebenkostenprivilegs bei eben diesen Kosten. Für den Vermieter bedeutet das: Er kann Kabelverträge, die von ihm abgeschlossen worden sind, nicht mehr auf die Mietnebenkosten umlegen. Wenn Sie mehr zu diesem und anderen Themen der Novelle lesen möchten, dann klicken Sie ​​​​​ hier.