Zustimmung zum Telekommunikationsgesetz
Auch wenn es etwa ein Jahr länger gebraucht hat als geplant, so ist es doch jetzt vollbracht. Die Rede ist von der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Diesem – von der EU-Kommission gefordertem Gesetzt – hat am vergangenen Freitag der Bundesrat zugestimmt. Unter anderem legt es auch den Umgang mit Kabel-TV-Kosten fest. Genauer gesagt: Den Wegfall des Nebenkostenprivilegs bei eben diesen Kosten. Für den Vermieter bedeutet das: Er kann Kabelverträge, die von ihm abgeschlossen worden sind, nicht mehr auf die Mietnebenkosten umlegen. Wenn Sie mehr zu diesem und anderen Themen der Novelle lesen möchten, dann klicken Sie hier.