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13.12.2019

Entwurf für Medienstaatsvertrag beschlossen

Der seit 1991 geltende Rundfunkstaatsvertrag soll durch einen neuen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Die Ministerpräsidenten fassten am Anfang Dezember auf ihrer Konferenz in Berlin einen entsprechenden Beschluss zu einem Vertragsentwurf.
Anders als früher soll das Regelwerk auch verstärkt Internet-Plattformen abdecken, die Medieninhalte bereitstellen und diese selbst nicht herstellen.
Hintergrund des neuen Vertrages ist der digitale Wandel mit neuen Angeboten im Internet. Der Staatsvertrag soll künftig auch für sogenannte Intermediäre Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Im Wesentlichen sind damit Internet-Plattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen. Das können etwa Live-Streamingplattformen oder Video-Portale sein.

Hier können Sie mir mehr darüber lesen.